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Artikel-Nr.: 101-E

Eichung für Messkluppen

Produktinformationen

Eine Messung in Österreich ist nur mit einer korrekt geeichten Messkluppe gültig. Messkluppen mit abgelaufener Eichung oder ausländischem Eichstempel sind rechtlich nichtig und anfechtbar. Silvanus ist eine offizielle Abfertigungsstelle des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, wodurch wir die Eichung einer Messkluppe besonders kostengünstig abwickeln können. In regelmäßigen Abständen werden unsere neu gefertigten Messkluppen geeicht. Seit Mitte 2017 ist der Eichstempel nicht mehr wie bis jetzt zwei Jahre, sondern fünf Jahre gültig. Der abgebildete Stempel am Beispielfoto zeigt, dass die Messkluppe 2023 wieder geeicht werden muss.

Bitte bestelle die Eichgebühr in entsprechender Anzahl (Anzahl der Messkluppen).

Produkteigenschaften